Alle Familien im Kanton erhalten einkommensabhängige Vergünstigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung in anerkannten Kindertagesstätten oder Tageselternorganisationen. Für die Ausrichtung der Vergünstigungen ist das kantonale Sozialamt zuständig. Mehr zum Finanzierungsmodell gemäss Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) erfahren Sie in der Rubrik Politik. https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/soa/familie/kinderbetreuung/Seiten/online-rechner.aspx